Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

Zielsetzung der, durch die [Vita Vi] erbrachten Dienstleistungen ist es, Seniorinnen und Senioren den Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen, Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern und Angehörige zu entlasten. Alle angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Seniorinnen und Senioren abgestimmt.

Als AuftraggeberIn wird in dieser AGB der Vertragspartner bezeichnet mit dem ein Dienstleistungsvertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. AuftraggeberIn kann somit eine/ein SeniorIn, eine Familienangehörige bzw. ein Familienangehöriger oder auch eine gesetzliche Vertreterin bzw. ein gesetzlicher Vertreter sein. Die [Dienstleistungserbringerin] wird in dieser AGB Auftragnehmerin genannt.

2.Leistungsabgrenzung

Die Auftragnehmerin darf keine Unterstützung im Sinne von Pflegedienstleistungen übernehmen oder anbieten. Ebenso ist sie nicht autorisiert, Medikamente zu verabreichen oder die Einhaltung verordneter medizinischer Indikationen zu überwachen.

3.Erstberatung

In der Erstberatung steht das persönliche Kennenlernen an erster Stelle. Dabei werden zwischen der/dem AuftraggeberIn und der Auftragnehmerin alle Rahmenbedingungen besprochen und abgestimmt, die für eine klar definierte Beauftragung erforderlich sind. Individuelle gesundheitliche Einschränkungen, die verschiedene Aktivitäten nicht zulassen, sind der Auftragnehmerin mitzuteilen, damit diese darauf vorausschauend und mit gegebener Rücksichtnahme eingehen kann.

Geschäftsbedingung (AGB)
Seniorenassistenz Vita Vi Seite 1 von 2 Datum
Die Erstberatung ist kostenfrei. Diese sollte idealerweise beim Kunden vor Ort in vertrauter Umgebung stattfinden.

4.Auftragserfüllung

Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als erfüllt, wenn die/der AuftraggeberIn nicht unverzüglich dagegen Einwände erhebt. In diesem Fall sind, Zeit, Ort, Art und Umfang der Minderleistung oder -erfüllung schriftlich zu formulieren und der Auftragnehmerin zuzuleiten.

5.Termine

Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine zwischen der Auftragnehmerin und der/dem AuftraggeberIn gelten als verbindlich.

Im Falle einer unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Terminabsage seitens der Auftragsnehmerin wird mit der/dem AuftraggeberIn zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.

Absagen seitens der/des AuftraggeberIn von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da solche Leerzeiten seitens der Auftragnehmerin kurzfristig kaum anderweitig disponiert werden können.
Terminausfallkosten werden dennoch in der Regel nicht erhoben. Gegebenenfalls bereits entstandene Kosten für Buchungen, Anzahlungen oder Stornierungen werden der/dem AuftraggeberIn allerdings in Rechnung gestellt.

6.Vertragsdauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit oder auch für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Es ist beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen, schriftlich kündbar.

7.Haftungsbegrenzung

a) Für Schäden und Folgeschäden die nachweislich die Auftragnehmerin zu vertreten hat, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.

b) Im Rahmen der [Dienstleistungserbringung] bietet die Auftragnehmerin keinen gewerblichen Personentransport an. Für Unfallfolgen oder sonstige Ansprüche, die durch Mitfahren der/des AuftraggebersIn bzw. der/des LeistungsempfängerIn entstehen könnten, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.

c) Im Falle von Terminabsagen seitens der Auftragsnehmerin aufgrund belegbarer Gründe wird jegliche sonstige Haftung hieraus ausgeschlossen.

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